Regeln Schulkleidung
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Wir verstehen unsere einheitliche Schulkleidung als „Arbeitskleidung“. Alle Schülerinnen tragen demnach während der Anwesenheit in der Schule die Oberteile verpflichtend.
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Sollte eine Schülerin die Schulkleidung „vergessen“ haben, wird für diesen Tag von der Schule ein Ersatz-Shirt zur Verfügung gestellt. Dies muss anschließend gewaschen und gebügelt wieder zurückgegeben werden Leihgebühr 2 € für die "Togokasse".
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Negative Bemerkungen von anderen Jugendlichen sollten nicht zu ernst genommen werden, sie zeugen meist nur von Unkenntnis oder Neid.
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Die Schulkleidung sollte und darf demnach auch „mit Stolz“ getragen werden.